- Schlitzflügel
- Schlịtz|flü|gel 〈m. 5〉 Tragflügel, zw. dessen Ober- u. Unterseite sich ein fester od. sich automatisch öffnender Schlitz befindet, zur Verbesserung der Auftriebseigenschaften
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Schlitzflügel,Spaltflügel, ein Tragflügel mit einem festen oder verschließbaren Schlitz (Spalt), durch den Luft von der Flügeldruckseite (Unterseite) zur Flügelsaugseite (Oberseite) strömen kann, wodurch die Ablösung des Luftstroms auf der Saugseite verzögert oder verhindert (Grenzschichtbeeinflussung) wird. Spezielle Bauformen sind der feste oder ausfahrbare Vorflügel (Hilfsflügel) an der Flügelvorderkante, der größere Anstellwinkel des Tragflügels ermöglicht, und die Spaltklappe an der Flügelhinterkante, deren Spaltströmung bewirkt, dass die Ablösung der saugseitigen Luftströmung auf der ausgefahrenen Klappe erst bei größeren Anstellwinkeln der Spaltklappe stattfindet. Mit beiden Anordnungen sind besonders große Auftriebskräfte erzeugbar (v. a. wichtig bei der Landung). Auftriebserhöhung.
Universal-Lexikon. 2012.